Sind unsere Gerichte unabhängig?
Dazu, dass sie die Unabhängigkeit von Gerichten,
Richtern und Staatsanwälten bisher hätten einrichten können oder
auch nur wollen, waren die Juristen, die ehedem das Rechtssystem
der Bundesrepublik eingerichtet haben, denn doch noch zu sehr
Nazis - und die bisherigen Parteien noch zu machtgeil ...
Jetzt kommt aber Bewegung in die Sache - und zwar
über den Europäischen Gerichtshof!
1. Der EuGH
und löst entsprechend auch
rückwirkend alle schon ausgesprochenen EU-Haftbefehle der
deutschen Staatsanwaltschaften auf ...
s. Süddeutsche Zeitung:
2. Ein Richter in Wiesbaden zweifelt an der
Unabhängigkeit seines Gerichts und sendet diesbezüglich eine
Richtervorlage an den EuGH
Aus dem Beschluss des VG Wiesbaden vom 28.03.2019 -
6 K 1016/15:
(RNr. 44) "Die Klage hätte Erfolg, wenn das
nationale Recht des Hessischen Landtages dem Auskunftsbegehren
nicht entgegensteht."
(RNr. 45) "Auf Grund der in Deutschland gegebenen Organisation
der Gerichtsbarkeit der Verwaltungsgerichte stellt sich jedoch die
Frage, ob das vorlegende Gericht überhaupt als ein Gericht i.S.v.
Art. 267 Abs. 2 AEUV handelt." https://openjur.de/u/2169849.html Äußerst interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Darstellung der Stellung der "Richter auf Zeit":
(RNr 113) "Nach § 18 VwGO [Richter auf Zeit] können, zur Deckung
eines nur vorübergehenden Personalbedarfs, Beamte auf Lebenszeit
mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens
zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum
Richter auf Zeit ernannt werden. Anschließend kehren sie in die
Verwaltung zurück. Dies soll in der ersten Instanz der
Verwaltungsgerichte in außergewöhnlichen Situationen einen
vorübergehend erhöhten Personalbedarf decken und mit dem
Grundgesetz, welches einen unabhängigen Richter fordert, vereinbar
sein (...). Dabei kann der Richter auf Zeit auch aus einer
Behörde kommen, die regelmäßig bei Gericht auf der Beklagtenseite
vertreten ist."
Schlussendlich steht die Frage, ob die hessischen
Verwaltungsgerichte überhaupt Vorlagefragen an den EuGH richten
können. Der EuGH verleihe ein Vorlagerecht nur an unabhängige
Gerichte. Die deutsche Rechtsordnung sehe aber nur die
Unabhängigkeit der Richter vor, während die Institution „Gericht“
maßgeblich vom Justizministerium, das die Personalakten führe und
Personal einstelle, gesteuert werde ... Spannende Fragen, durch die einige schwere Schatten unseres Rechts-systems hoffentlich beseitigt werden können ... Wenn jetzt noch an der KERN gegangen würde und statt "im Namen des Volkes" "im Namen der Menschenwürde" geurteilt werden dürfte, kämen wir wirklich weiter. Das Rechtssystem könnte erst dann im Geist des Grundgesetzes entfaltet werden.
Weiteres: - Warum es in Deutschland keine Unabhängigkeit der Gerichte gibt >> - Die Zeit: Im Namen der Eile - Richter unter Zeitdruck - der Fall des Richters Schulte-Kellinghus >> - Das Thema auf dem Grundrechte-Brandbrief 1 >> - Das Thema auf dem Grundrechte-Brandbrief 2 >>
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Das Thema in meiner Verfassungsbeschwerde >> "Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren." 19. Jahrhundert, Adolf Leonhardt, preußischer Justizminister
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