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Grundeinkommen durch Volksabstimmung?
Was machen, wenn die Politik sich sperrt?

Ein souveräneR Weg zur Volksabstimmung auf Bundes- und Verfassungsebene

5-Minuten-Rede zum Fest "Grundeinkommen abstimmen"

gehalten am 29.05.2016 in Berlin
von Ralph Boes

 

 
 

Liebe Freunde,

 
 

zunächst möchte ich der Schweizer Initiative Grundeinkommen und der Generation Grundeinkommen danken für die unglaubliche Initiative und für die riesige Aktion, die jetzt zur Schweizer Volksabstim-mung führt.

 

Eine Schweizer Zeitung hat geschrieben, dass, egal wie man über das Grundeinkommen denke, durch die Initiative in der Schweiz "die erregendste Debatte sein Menschengedenken" losgetreten sei. Und das ist sicher die Wahrheit. Und das gilt sicher nicht nur für die Schweiz.

 

Dann möchte ich dem Omnibus für direkte Demokratie danken, der das Thema für Deutschland mit dem in Deutschland so schwierigen Thema Volksabstimmung verknüpft hat.
 

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Wenn ich jetzt hier 5 Minuten sprechen darf, dann möchte ich zum letzten Punkt sprechen:

 

Wir haben ja in Deutschland das Problem, dass es eine Volksabstimmung nur in sehr eingeschränkter Weise gibt:

- hier und da zwar auf Landesebene,

- für die wesentlich wichtigeren bundespolitischen Fragen oder gar Fragen der Verfassung allerdings nicht.

 

Dass es solche Volksabstimmungen nicht gibt, liegt nun wahrhaftig nicht daran, dass sich nicht genügend Bürger mit Herzblut dafür eingesetzt hätten – ein hervorragendes Beispiel für ein solches Bürgerengagement ist ja gerade der "Omnibus" – sondern daran, dass die Politiker sich dagegen verschließen, weil sie ihre Macht dadurch gefährdet sehen.

 

Ich möchte jetzt einen Gedanken skizzieren, wie das Problem vielleicht zu bewältigen ist, bitte aber, das Gesagte nicht als Kritik an den bisherigen Bemühungen sondern als etwas ganz anderes aufzufassen.

 

Wir hatten letztes Jahr das 66.ste Jahr des Grundgesetzes gefeiert.

33 Jahre, also die Hälfte davon, bedeuten im Volkszusammenhang ungefähr dasselbe, was 7 Jahre in der individuellen Biographie bedeuten.

Nach 7 Jahren in der individuellen Biographie und nach 33 Jahren im Volkszusammenhang werden immer große Entwicklungsschritte gemacht.

 

Vor 66 Jahren wurde uns das Grundgesetz wie eine Windel von außen an den Po gelegt. Jetzt sind wir ungefähr "14" damit geworden – und damit taucht ein ganz neuer "Raum" für uns auf, der vorher so vielleicht noch gar nicht betreten werden konnte:

 

Wenn man das Grundgesetz besieht, steht vorne auf dem Einband darauf:

"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". [1]

D.h. es ist uns wirklich wie eine Windel an den Po gelegt
und nicht aus unseren Kräften selbst entstanden.

 

Jetzt sind wir "14" damit – und da ist es, wie in der Schule, dass man nicht mehr von außen etwas vorgelegt bekommen, sondern SELBST etwas ergreifen will.

 

D.h., die alten Autoritäten – da sind zunächst die Besatzer und dann unsere Politiker –

müssen zur Seite treten,

- damit wir uns eigenständig mit den Welttatsachen, die ihr zugrunde liegen, auseinandersetzen

- und selbst die Grundlagen unserer Gesellschaft, den sog. "Gesellschaftsvertrag" erfassen und be-stimmen können

 

Das Grundgesetz, wie wir es kennen, ist FÜR die BRD gemacht –

Wie schaffen wir es

es SELBST in die Hand zu bekommen?  
uns SELBST unseren Gesellschaftsvertrag zu machen?

 

Nun, während ganz vorne auf dem Grundgesetz

"Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland"

steht, steht ganz hinten, in seinem letzten Artikel, im Artikel 146:

"Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." [2]

 

D.h., hier ist genau der Weg gewiesen, wie man zwischen 14 und 21 Jahren –
d.h., zwischen dem 66.sten und dem 99.sten Jahr des Grundgesetzes –
d.h. bis zur vollen Souveränität –
mit dem Grundgesetz umzugehen hat:

 

Wir haben uns als Volk unsere Verfassung selbst zu geben
– unabhängig von den übrigen Machtverhältnissen
– und vor allem gänzlich unabhängig vom Gefallen oder Nicht-Gefallen unserer Politik.

 

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Und da kommt jetzt die Idee, die ich gerne vorbringen möchte:

 
Wir richten eine Volksabstimmung ein an einem – noch zu ermittelnden –Tag X

- innerhalb der nächsten Jahre

- UNABHÄNGIG von der Politik!

in der wir folgende Fragen zur Abstimmung stellen:

 

1.) Ich stimme zu,
das Grundgesetz der BRD nach Artikel 146 als Verfassung der BRD zu übernehmen.

 

D.h., wir diskutieren nicht erst über verschiedene Verfassungsmodelle, die wir irgendwann dann einmal umsetzen wollen – und schieben damit den Start unserer Souveränität auf den Sankt Nimmerleinstag,

sondern erheben ganz  einfach das vorhandene Grundgesetz zur Verfassung
mit allen Fehlern, die es vielleicht hat.

Das ist der erste Akt der Übernahme der Volkssouveränität.

 

Damit die Sache aber auch SINN macht –

damit durch diesen Akt auch wirklich die Machtverhältnisse geändert werden und nicht nur dem Grundgesetz ein neuer Name gegeben wird –

ergänzen wir die Abstimmung durch folgende drei Punkte:

 

2.) Ich stimme zu,
den Artikel 20(2) des Grundgesetzes

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt" [3]

in den Satz:

"Sie wird vom Volke in Wahlen und Volksabstimmungen ausgeübt"

zu ändern.

3.) Ich stimme zu,
dass auch über die Inhalte der Verfassung allein und unmittelbar das Volk zu bestimmen hat.

 

Wir * denken,

dass die Erhebung des jetzigen Grundgesetzes - mit diesen drei Zusätzen zur Verfassung (!) - eine große Zustimmung im Volk erfahren kann

und man DANACH – durch die dadurch etablierte Volksabstimmung auf Länder – Bundes- und Verfassungsebene – auch alle anderen strittigen Punkte abarbeiten kann.

 

Wir denken, dass auch Politik und Presse sich kaum OFFEN gegen ein solches Projekt stellen können,

weil wir

1.) nur das derzeit gültige Grundgesetz – mit allen auch giftigen Änderungen, die es in der Zeit erfahren hat – zur Verfassung erheben wollen

und

2.) die Erhebung der Grundgesetzes zur Verfassung Inhalt des Grundgesetzes selbst

und die Einrichtung der Volkssouveränität der Grundauftrag des Grundgesetzes ist.

 

Wir sehen diesen Schritt für nichts anderes als den Türöffner für alle Veränderungen, auf die wir so lange warten, an.

Für nicht mehr! Aber auch nicht für weniger!

 

Das Grundeinkommen kann dann auch in Deutschland zur Volksabstimmung gestellt werden.

 

Liebe Freunde, macht ihr mit?

 

 

 

Videos zum Thema:

- Der Vortrag als Video >>

- Vortrag von Heinz Kruse, dem "Erfinder" des Gedankens, zum Thema >>

 

 

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Anmerkung:

zu *: "Wir", das sind inzwischen etliche Initiativen in Deutschland.
Der Gedanke ist von Heinz Kruse, Hannover, entwickelt. S.: Verfassung vom Volk

 

 

 


 

 

Nachtrag:

 

Ein Einwand im Gespräch nach dem Vortrag

 

Das wäre doch sehr ungünstig, wurde mir gesagt, wenn wir einfach das bestehende Grundgesetz zur Verfassung erheben - und erst dann klären, was in der Verfassung stehen soll.

Es wäre doch zuerst zu klären, was in der Verfassung stehen soll ...

 

Die Antwort

 

Natürlich muss das Grundgesetz verbessert werden. Wenn wir aber zuerst darüber diskutieren, wie es am Ende - als Verfassung - aussehen soll, entflammen unendliche Diskussionen, die uns immer weiter auseinander führen.

UND: Wir diskutieren als Vasallen, während "die da oben" Störfeuer und Störer in die Diskussion entsenden und immer weiter treiben, was sie wollen.

Indem wir das bestehende Grundgesetz zur Verfassung erheben - und dabei auf allen Ebenen die Volksabstimmung etablieren (!) -
sind wir sofort der Souverän - und können dann durch Volksabstimmung alles ändern.