zurück- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Zum Hintergrund Heribert Prantl schreibt in der Süddeutschen Zeitung: "Endlich: Das Sanktionsregime der Hartz-IV-Gesetze wird in Karlsruhe überprüft. Das Recht, als Langzeitarbeitsloser eine, wenn auch sehr bescheidene, Lebensgrundlage zu haben, ist ein Grundrecht. Grundrechte kann man nicht kürzen, nicht um die Hälfte verkleinern. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kann einem nicht partiell entzogen werden. Das heißt: Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind bedenklich. Es ist deshalb gut, dass das Sozialgericht Gotha einen extremen Fall von Leistungskürzung dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegt."
Zum Vortrag:
Jens Petermann, der Richter des Sozialgerichtes Gotha, der am 26.05.15 die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht hat, hält einen Vortrag über die rechtliche Ebene des Geschehens.
Links zu Jens Petermann:
- Pressemitteilung des Sozialgerichtes Gotha - Vorlagebeschluss des SG Gotha im Wortlaut - Dank
| |||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||