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Jens Petermann (Sozialrichter) / Michaele Sojka (Landrätin):

Sind Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig?

Ein Gesetz auf dem Prüfstand vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Vortrag, gehalten am 07.08.2015 in Berlin

 

 
 

Inhalts-/Zeitverzeichnis:

1.

Jens Petermann: Sind Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig?

0:30

Einleitung von Jens Petermann

3:00

Sanktionen: Kann man Grundrechte kürzen?

5:33

Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010

- Ergebnis

- erneuter Vorlagebeschluss vom Sozialgericht Gotha

9:35

11:03

14:34

 

Sanktionen, Widerspruch zum GG

Auslegung des Bundessozialgerichts

§§ 31 und 32 im SGB II: Gesetzliche Grundlage verfassungsgemäß?

- Aufzählung der Grundrechte

18:48

Ralph Boes im Gespräch mit Herrn Petermann

2.

Landrätin Michaele Sojka aus Altenburg

27:39

Vorstellung und Einleitung von Frau Sojka

32:03

10 Jahre Hartz IV, absurde Bürokratie

3.

Fragen und Antworten

ab 38:00

 

Zum Hintergrund
 

Heribert Prantl schreibt in der Süddeutschen Zeitung:

"Endlich: Das Sanktionsregime der Hartz-IV-Gesetze wird in Karlsruhe überprüft.

Das Recht, als Langzeitarbeitsloser eine, wenn auch sehr bescheidene, Lebensgrundlage zu haben, ist ein Grundrecht. Grundrechte kann man nicht kürzen, nicht um die Hälfte verkleinern. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kann einem nicht partiell entzogen werden. Das heißt: Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind bedenklich. Es ist deshalb gut, dass das Sozialgericht Gotha einen extremen Fall von Leistungskürzung dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegt."

 

Zum Vortrag:

 

Jens Petermann, der Richter des Sozialgerichtes Gotha, der am 26.05.15 die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht hat, hält einen Vortrag über die rechtliche Ebene des Geschehens.

 

Links zu Jens Petermann:


- Wikipedia
- Persönlich


Weiteres:         
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- Pressemitteilung des Sozialgerichtes Gotha

- Vorlagebeschluss des SG Gotha im Wortlaut

- Dank

 

 

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