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Hans Scharpf:

WIDERSTANDSRECHT IN DER PRAXIS - Art.20 IV GG, Art. 146, 147 Hess. Verf.

Vortrag, gehalten am 26.02.2015 in Berlin

 

 
 

Inhalts-/Zeitverzeichnis:

1.

Einführung

0:50

- Ansprache von Ralph Boes

2.

Begründung des Widerstandes gemäß Artikel 20 IV des GG

 

2:55
 

9:23

13:00

15:32

- Machenschaften der Banken und Bankenrettung
   durch den Staat

- Geschichte und Funktion des Widerstandes

- Steuerstreik

- Artikel 20 GG

3.
 

Reaktion der Finanzgerichtsbarkeit – Entzug des gesetzlichen Richters

22:22

47:10

- Argumentation im Gerichtsverfahren

- Antwort der Richter

4.

Fazit

54:00

- Forderung nach einem Bürgergericht

 

 

Weiteres:

   - Powerpoint zum Vortrag >>
   - Webseite von Hans Scharpf >>

 

Zum Vortragenden und zum Vortrag:

 

Hans Scharpf, Wirtschaftsanwalt aus Frankfurt, ist seit Mitte 2012 im Schuldenstreik gegen Banken und Staat ... Er ist im Widerstand. Aus Protest gegen die Bankenrettungspolitik stoppte er sämtliche Kredit- und Steuerzahlungen. Er hält Zahlungen zurück und verlangt von Banken den Nachweis, dass sie echtes Geld verliehen haben und dafür selbst Zinsen zahlen müssen. Gegenüber dem Finanzamt hält er Steuerzahlungen zurück, weil er nicht möchte, dass seine Steuerzahlungen für die Bankenrettung verwendet werden. Er sieht im gegenwärtigen Bankensystem ein wirtschaftskriminelles Kartell, welches erarbeitetes Geld und existierende Vermögensgüter ohne nennenswerte Gegenleistung einverleibt und nach oben weiterleitet.

Er beschloss, nachdem er den Webfehler unseres heutigen Geldsystems (Geldschöpfung aus dem Nichts) erkannt hatte, sein Leben nicht mehr so weiterleben zu wollen wie bisher. Er wollte die „Geldmaschine“ im Herzen der Main-Metropole nicht länger mit seinen Kompetenzen unterstützen. „In meinen Augen sind die Banken Räuber“, sagt er. Sie würden den Staat erpressen. Er spricht von „Politik in den Fängen wirtschaftskrimineller Netze“

Einen guten Pressebericht gibt es hier >>


Letzte Bastion Grundgesetz!

"Der Staat würde dieses Banken- und Finanzsystem mit dem Geld der Bürger retten und mit der Finanzindustrie gemeinsame Sache machen" sagt er. Um die Banken zu retten, scheue die Politik sogar vor Verfassungsbruch nicht zurück.

Im Grundgesetz aber sieht er die letzte Bastion. Dort beruft er sich u. a. auf Artikel 20 II, IV GG. Darin heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (…) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

„Und ich bin nicht allein“, sagt er. Es gebe mittlerweile Tausende von Unterstützern aus allen Bereichen. Er hat mit zum Teil hochqualifizierten Experten aus dem Finanzsektor ein Netzwerk gebildet. Einige davon arbeiten sogar in den Hochhaustürmen vor seiner Kanzlei bzw. haben dort gearbeitet. Dort wird über Auswege aus dem zerstörerischen und ungerechten Finanzsystem nachgedacht.


Die Homepage des GHZ-Teams www.geldhahn-zu.de klärt auf:

"Geldhahn zu! ist kein Aufruf zum Umsturz, sondern eine Aufforderung, noch rechtzeitig zur Rechtsstaatlichkeit und zur Gemeinwohlorientierung zurück zu kehren! Sie will dazu beitragen, die menschlichen Grundeigenschaften Kooperation und Sozialität wieder höher zu bewerten, die derzeit eher entartet übersteigerte Individualität auf ein positiv wirkendes Maß zu reduzieren, die global wirksame Spaltung zwischen reich und arm zu überwinden, um den „größten Raubzug der Geschichte“ zu beenden."

„Geldhahn zu“ kann im besten Falle einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass dieser Raubzug von den Menschen als „Volk“ demokratisch beendet wird, das Grundgesetz - Artikel 20 II GG („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“) – in der Gemeinschaft aller Personen wieder mehr Geltung erhält!

 

 

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