Ein Weg zur Verfassung
Berlin, den 04.02.2021
Liebe Freunde –
nachdem unser Grabmal des Grundgesetzes,
welches wir am 23.05.2021, dem 72. Geburtstag des Grundgesetzes, in den
Boden am Bundestag
eingelassen hatten, dort von den Behörden herausgerissen worden ist
und wir von der Polizei eine Anzeige wegen Sachbeschädigung (Zerstörung
des Gehweges durch das Einsetzen des Grabmales) und Diebstahl (der aus dem
Boden genommenen Steine) erhalten hatten, hat die Staatsanwältin das
Ermittlungsverfahren niedergelegt und die Bekanntgabe der Niederlegung mit
dem Satz beendet:
"Ich gehe davon aus, dass sie auf die Rückgabe der Betonplatte verzichten.
Ist dies nicht der Fall, bitte ich um Mitteilung innerhalb von 1 Monat
nach Zugang dieses Schreibens."
Unsere Antwort war:
"Herzlichen Dank für die
Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Wir sind allerdings an der Rückgabe des Grabmals des Grundgesetzes
interessiert, weil es Teil eines umfassenden Kunstwerkes ist (s.
www.deine-verfassung.de).
Wenn es gut geht kommt die Platte als erstes Grabmal für das Grundgesetz
ins Deutsche Historische Museum, in dem schon andere Objekte von uns
lagern.
Wir freuen uns über die Herausgabe - mit freundlichem Gruß ... "
Daraufhin hat die Staatanwältin die Polizei aufgefordert,
das Grabmal wieder an uns herauszugeben. Es ist jetzt also wieder in
unserem Besitz und soll für eine weitere Aufgabe eingesetzt werden.
Über diese Aufgabe möchte ich jetzt
sprechen, ich muss dazu aber erst den Hintergrund umreißen:
Der Tod des
Grundgesetzes:
Am 19. November 2021 hat das Bundesverfassungsgericht über die ersten Klagen zur sog.
"Bundesnotbremse", d.h. über die Zulässigkeit der von Regierung und
Ländern verordneten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und über die
Zulässigkeit der Schulschließungen in der Corona-Pandemie
2021 entschieden.
[1]
Ganz anders als etwa im Prozess zu den Sanktionen in Hartz
IV (den wir selbst in Gang gebracht haben), hat das
Bundesverfassungsgericht hier keine Experten der Klägerseite zu
Stellungnahmen aufgefordert und auch keine öffentliche Verhandlung, in der
die Dinge offen hätten hinterfragt und besprochen werden können,
zugelassen. Statt dessen hat man sich im Vorfeld der Entscheidung zu einem
ausgiebigen Abendessen mit der damals noch regierenden Bundeskanzlerin Angela Merkel und fast sämtlichen Ministern der
Bundesregierung getroffen, sich aufs freundlichste gegenseitig die
Standpunkte "erklärt", die sich notwendig ergebenden Befangenheitsanträge
gegen das Bundesverfassungsgericht als
unbegründet zurückgewiesen
[2],
dann ohne Stellungnahmen der Kläger und ohne öffentliche Anhörung einfach
schriftlich entschieden und sich bei der Entscheidung gegen die Klagen
ausschließlich auf die Stellungnahmen der Experten der Bundesregierung und
auf die Begründungen der Regierung berufen.
Deutlicher kann Befangenheit nicht sein.
Heribert Prantl, einer der bedeutendsten öffentlichen
Verteidiger des Grundgesetzes in Deutschland, ehemals Staatsanwalt und
Richter, dann lange Autor und Mitglied u.a. auch der Chefredaktion der
Süddeutschen Zeitung, den Gerhard Schröder einmal als den "dritten Senat
des Bundesverfassungsgerichts" bezeichnete (das BVerfG hat nur zwei
Senate), bezeichnet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als "dürftig, gefährlich, feige"
und zeigt sich darüber "ungläubig, empört und zornig". Er befürchtet mit den
Corona-Beschlüssen einen "Wendepunkt in der Geschichte des Gerichts."
Olaf Scholz dagegen hat angesichts dieses Totalversagens des Bundesverfassungsgerichtes stolz
verkündet, dass es jetzt für das Handeln der Regierung "keine roten
Linien" mehr gibt.
Mit der Wahl Harbarths zum Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichtes war der von Heribert Prantl jetzt befürchtete
"Wendepunkt in der Geschichte des Gerichtes" schon länger abzusehen. Als
Anwalt der Geldmärkte und Lobbyist der CDU-Regierung trotz vieler
Widerstände und Befangenheitsvorwürfe in seine neue Position gehievt, hat
er dem Bundesverfassungsgericht den bis dahin geltenden Nimbus der
Unbefangenheit zerstört und es zu einem bloßen Vollzugsorgan eines höchst
einseitigen Regierungshandelns gemacht.
Vollständig dürfte der Nimbus der Unbefangenheit des
Bundesverfassungsgerichtes durch seine Entscheidung, zu den Verhandlungen nur noch
Geimpfte und Genesene mit Maske
und frischem PCR-Test (2G ++) zuzulassen, in sich zusammengefallen sein:
Angesichts der Tatsache, dass Geimpfte kaum weniger infektiös als Ungeimpfte sind, hat
diese Vorziehung der Geimpften und Genesenen keine sachliche Begründung.
Der PCR-Test zeigt (wenigstens nach Auffassung des Staates) bei beiden Gruppen
gleichermaßen an, ob ihre Mitglieder infektiös sind oder nicht. Beide
Gruppen erhalten durch den PCR-Test in gleicher Weise den "Persilschein".
Bezüglich der Infektiosität wäre daher allein der PCR-Test für einen
Zugang zum Bundesverfassungsgericht entscheidend. Den Zugang auf Geimpfte und Genesene zu
beschränken, schließt die nicht-Geimpften unstatthaft aus dem
Gerichtsgeschehen aus. Entgegen des Grundsatzes "Vor Gericht hat Jedermann
Anspruch auf rechtliches Gehör" (siehe Artikel 103 GG), können diese so
ihre eigenen Klagen – z.B. gegen die kommende Impfpflicht! – nicht mehr im
Bundesverfassungsgericht vertreten und auch ihre Anwälte, Zeugen,
Gutachter und Richter sind, falls ungeimpft, aus der Vertretung vor dem
Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen.
Wir haben es hier nicht mehr mit einem Schutz der Würde des
Menschen und seiner Grundrechte vor unberechtigten staatlichen
Entscheidungen und Maßnahmen, sondern mit extrem unstatthafter
Parteilichkeit des Gerichtes und blindwütiger Diskriminierung
Andersdenkender zu tun. Verbunden mit dem offenen Unwillen des Gerichtes,
sich die vielfach vorgebrachten sachlichen Argumente der sog. Impf- und
Maßnahmenkritiker auch nur anzusehen, ist zu sagen, dass die Bundesrepublik
mit ihrem Schutz der Menschenrechte (zur Zeit) nicht mehr existiert.
[3]
Vor diesem Hintergrund haben wir uns zu zwei Aktionen
entschieden.
1. Endstation Karlsruhe ...
Zunächst haben wir beschlossen, das zunächst am Bundestag
schon eingelassene
"Grabmal des
Grundgesetzes" in einem
ungefähr 6-wöchigen
Fußmarsch bis zum 73. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2022, vom
Bundestag in Berlin zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu tragen.
Im Sinne der Erfahrungstatsache, dass man den Wert eines
Dinges oft erst erfühlt, wenn es einem genommen worden ist, im Sinne auch der Tatsache, dass im Abschied die tiefste Form der
Begegnung möglich wird, soll dieser Gang uns helfen, den Geist des
Grundgesetzes in seiner Reinstform – das heißt aus seinen vielfältigen
politischen Bindungen und Knebelungen befreit – erleben zu können und
seinem Tod die würdige Feier zu geben.
Das heißt: der Gang ist nicht als Demonstration, sondern –
im Rahmen der schon seit 2018 laufenden Kunstaktion zur Erneuerung der
Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen (siehe unten:
Anhang) – als Kunstaktion und
zugleich als eine Aktion
der inneren Begegnung mit dem Grundgesetz, als Gedenk- und Bestattungszug geplant
und soll am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Grablegung des
Grundgesetzes enden.
2. ... jetzt lasst uns noch `ne Esche pflanzen!
Damit sind wir allerdings noch nicht fertig. In
einem weiteren Schritt knüpfen wir an das Ideal der Mütter und Väter des
Grundgesetzes an.
Das tiefste Ideal der Mütter und Väter des Grundgesetzes
war, dass sich das deutsche Volk die Grundlagen seiner Gesellschaft, die
ihm 1949 nur "gegeben" werden konnten,
als Verfassung selber gibt.
Entsprechend heißt es im letzten Artikel des Grundgesetzes,
in
Artikel 146: "Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem
Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in
freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Jetzt, nach über 70 Jahren, in denen sich das deutsche Volk
im Sinne eines zunächst nur "gegebenen" Grundgesetzes eingerichtet hat und
sich im Sinne dieses Grundgesetzes zunächst von den Alliierten und dann
von seinen Politikern hat führen und erziehen lassen, ist die Zeit dazu
gekommen, dass wir als der im Grundgesetz
vorgesehene Souverän, das
Grundgesetz selbst ergreifen.
D.h., es wird nach dem Zug nach Karlsruhe einen Marsch zum
Chiemsee, zum Ursprungsort des Grundgesetzes geben, an dem ein Akt der
Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen als Akt der
Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung begangen werden soll.
Dies - selbstverständlich - in
tiefster Verbindung mit dem Impuls des Vereines "Unsere Verfassung e.V",
auf dessen
Webseite schon länger die notwendigen Stimmen zur Erneuerung der
Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen abgegeben werden können.
Das Sterben des Grundgesetzes soll so zu einer neuen
Verfassung führen, die, von alten Schlacken befreit und für die Zukunft
fortgebildet, aus dem Grundimpuls des Grundgesetzes:
die Achtung und den Schutz der Menschenwürde (Artikel 1) und die freie
Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2) ins Zentrum von Gesetzgebung und
Politik zu stellen und eine freiheitliche und demokratische Staatsstruktur
zu schaffen, die ausschließlich diesem Grundimpuls entspricht (Artikel
20),
gehoben werden soll
Wir werden am Chiemsee eine Esche pflanzen.
____________
[1]
Siehe:
Bundesnotbremse I (Ausgangsbeschränkungen):
Beschluss vom
19. November 2021 - 1 BvR 781/21
>>
(Pressemitteilung >>);
siehe auch:
Bundesnotbremse II (Schulschließungen):
Beschluss vom 19 November 2021 -
1 BvR 971/21
>>, (Pressemitteilung
>>)
[2]
Siehe:
Befangenheitsantrag gegen Harbarth und Baer >>
und die
Zurückweisung des Befangenheitsantrags durch das
BVerfG,
1 BvR 781/21, Beschluss vom 12.10.2021
>>
Anhang:
Für
diejenigen, die unser Kunstprojekt nicht kennen,
soll die Sache kurz erläutert sein:
Am Bundestag, am Reichstagsufer 2, stehen die wunderschönen
mit Texten des Grundgesetzes versehenen Glasstelen mit dem Namen
"Grundgesetz 49" von Dani Karavan.
Es stehen dort aber nur die Artikel 1 bis 19!
Artikel 1 bis 19 stellen die unantastbaren Grundrechte der
Bürger der Bundesrepublik, oder die allgemeinen Menschenrechte dar. Erst
in Artikel 20 ist die – aus diesen Grundrechten gehobene – Staatsstruktur
beschrieben.
Grund- oder Menschenrechte ohne eine aus ihnen gehobenen
Staatsstruktur sind ein leeres Versprechen, weil der Staat dann nicht zu
ihrer Durchsetzung verantwortlich ist. Umgekehrt ist ein Staat, der sich
nicht unmittelbar aus den Grund- und Menschenrechten empfängt und sich
nicht bedingungslos an ihnen orientiert, tief fragwürdig, bar der
Menschenrechte – wie immer man ihn dann bezeichnen will.
Erst beide ZUSAMMEN: die unantastbaren Grundrechte (Artikel
1 bis 19) UND die aus ihnen gehobene Staatsstruktur (Artikel 20),
begründen die Bundesrepublik Deutschland und machen GEMEINSAM erst das
Grundgesetz aus.
Indem der Artikel 20 am Bundestag
fehlt, wird an so bedeutendem Orte ein wesentlichster Teil des
Grundgesetzes: das Ideal der - aus den Menschenrechten gehobenen (!) -
inneren Struktur unserer Republik, VERSCHWIEGEN.
Da das Grundgesetz systematisch schon lange außer Kraft
gesetzt wird, haben wir im Jubeljahr zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes
2019 am Stelenkunstwerk Dani Karavans "Grundgesetz 49" am Bundestag den
dort fehlenden Artikel 20 GG in Buche mit Gold errichtet. Einmal direkt
zum Geburtstag des Grundgesetzes am 23.05. und ein weiteres Mal für die
Frist vom 03.10. (Tag der deutschen Einheit) bis zum 9.11.2019 (30ter
Feiertag des Mauerfalls).
Zu den Bildern geht es hier >>
Beide Male wurde unser Kunstwerk
vorzeitig von der Polizei entfernt.
Zu den Bildern geht es hier >>
Zum Dank haben wir dann zum 30. Jahrestag
des Mauerfalls am 09.11.2019 aufs freundlichste am Bundestag protestiert …
|
Plakattext: Schutzlos ohne Grundgesetz. Hier hat die Staatsmacht den
Artikel 20 weggeräumt. Rechtsstaat, Sozialstaat, Demokratie nicht nötig?
- Ohne eine aus den Grundrechten (Artikel 1 bis 19) gehobene
Staatsstruktur (Artikel 20) sind Achtung und Schutz der Menschenwürde ein
leeres Versprechen - und wir sind alle schutzlos und nackt!
|
Zu den Bildern geht es hier >>
und, nachdem wir den Artikel 20 seit dem
23.05.2020 neu am Bundestag schnitzen
Zu den Bildern geht es hier >>
am 23.05.2021 einen Grabstein des
Grundgesetzes aus Beton am Kunstwerk Dani Karavans eingelassen:
Zu den Bildern geht es hier >>
Während es im Artikel 20 des Grundgesetzes heißt:
(1)
Die Bundesrepublik
Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat
(2)
Alle Staatsgewalt
geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen …
ausgeübt
(3)
Die Gesetzgebung ist
an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden
(4)
Gegen jeden, der es
unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht
auf Widerstand
heißt es auf dem Grabmal:
(1)
Die Bundesrepublik
Deutschland ist eine wirtschaftsgesteuerte, marktkonforme Demokratie
(2)
Alle Staatsgewalt
geht von den Lobbyisten aus. Sie wird in abgeschotteten Hinterzimmern mit
uneinsehbaren Geheimverträgen ausgeübt
(3)
Die Gesetzgebung ist
an die Vorteile der Wirtschaft gebunden
(4)
Gegen jeden, der es
unternimmt, gegen diese Ordnung Widerstand zu leisten, wird mit allen
Mitteln vorgegangen.
Dieses Grabmal soll nun bis zum 23.05.2022 von Berlin zum
Bundesverfassungsgericht getragen werden.
Der Weg geht dann aber – ohne Grabmal – weiter zum
Chiemsee, den Geburtsort des Grundgesetzes, wo wir die Erneuerung der Bundesrepublik
an ihren eigenen Idealen feiern werden.
Weitere Details werden nach und nach bekannt gegeben
Wir freuen uns auf Eure Unterstützung,
der Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V.
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